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Vertrauen · Schutz Ihrer Daten

Sicherheit und Diskretion

Diskretion ist bei uns kein Versprechen, sondern ein Verfahren. Hier steht, wer was sieht, was wir protokollieren und was wir nie tun.

Von René Lindelaub, IMMOBRA GmbH Stand 26. Oktober 2026 6 Minuten Lesezeit

diskret.immo schützt Immobilie und Eigentümer durch fünf Maßnahmen: Adressen sind nie öffentlich, Steckbriefe erscheinen nicht in Suchmaschinen, ein Exposé erhalten nur geprüfte Käufer, Informationen werden in drei Stufen freigegeben, und jeder Abruf wird pseudonym protokolliert. Vor dem Exposé sagt jeder Käufer Vertraulichkeit zu. Freigaben erteilt immer ein Mensch, nie eine Software.

Wer sieht was? Die Freigabestufen

Jede Information über eine Immobilie gehört zu einer von drei Stufen. Eine höhere Stufe gibt es nur, wenn die Voraussetzung erfüllt ist. Freigaben erteilt unser Team, und zwar nur mit Zustimmung des Eigentümers bzw. auf Weisung des objektführenden Maklers.

Stufe Was sichtbar ist Was nicht sichtbar ist Voraussetzung
A – Steckbrief Region grob, Objektart, Preis- und Flächenrahmen, neutraler Text, Grafik Adresse, Fotos der Fassade, Namen, Unterlagen öffentlich oder nur mit Konto, wählt der Eigentümer
B – Exposé Details, genauere Lage Adresse, personenbezogene Daten von Mietern geprüftes Konto, Vertraulichkeitszusage, Freigabe
C – Adresse Adresse, Besichtigung; Unterlagen übergibt unser Team persönlich – weitere Freigabe

Eigentümer sehen in ihrem Bereich, wie viele Personen jede Stufe erreicht haben – nicht, wer.

Warum ist die Adresse nie öffentlich?

Weil eine Adresse den Verkauf sofort sichtbar macht – für Nachbarn, Mieter und alle, die das Haus kennen. Deshalb zeigt kein Steckbrief eine Straße, eine Hausnummer, eine Flurstücksnummer oder ein Foto der Fassade. Auch Karten zeigen höchstens die Region.

Zusätzlich prüft eine automatische Kontrolle nach festen Regeln jeden Steckbrieftext auf Merkmale, die ein Objekt erkennbar machen – Straßennamen, Eigennamen, auffällige Kombinationen wie „einziges Haus mit Turm am See“. Das Ergebnis ist ein Hinweis, kein Urteil. Den Text gibt immer ein Mensch frei.

Die Adresse lässt sich auch über das Grundbuch nicht ohne Weiteres ermitteln: Einsicht erhält nach § 12 GBO nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Warum erscheinen Steckbriefe nicht bei Google?

Steckbriefe sind für Suchmaschinen gesperrt („noindex“) und stehen nicht in der Sitemap. Sie tauchen daher nicht in Google, Bing oder den Antworten von KI-Suchmaschinen auf. Wer nach einer Straße oder einem Ort sucht, findet Ihr Objekt nicht über eine Suchmaschine.

Öffentlich und auffindbar sind nur allgemeine Seiten wie Ratgeber, Regionenseiten und diese Seite – ohne Bezug zu einzelnen Objekten.

Was wird protokolliert?

Jeder Abruf von Steckbrief, Exposé und Adresse durch angemeldete Nutzer wird mit Datum, Uhrzeit und einer pseudonymen Kennung des Kontos festgehalten. Eigentümer und objektführende Makler sehen in ihrem Bereich, wie viele Personen ihren Steckbrief, ihr Exposé und die Adresse gesehen haben. Namen nennen wir nur im Streitfall, etwa bei einer Weitergabe entgegen der Vertraulichkeitszusage. Das Protokoll dient drei Zwecken:

  1. Kontrolle: Sie wissen jederzeit, wie viele Personen welche Stufe erreicht haben.
  2. Abschreckung: Wer weiß, dass Zugriffe festgehalten werden, gibt Unterlagen seltener weiter.
  3. Nachweis: Im Streitfall – etwa um eine Weitergabe oder um Kundenschutz unter Maklern – lässt sich der Ablauf belegen.

Zugriffsprotokolle speichern wir drei Jahre.

Wie kommen Unterlagen zum Käufer?

Unterlagen wie Grundbuchauszug, Mieterliste oder Mietverträge stellen wir nicht zum Herunterladen bereit. Unser Team übergibt sie nach Ihrer Freigabe persönlich und einzeln an den jeweiligen Käufer. So wissen Sie, wer welche Unterlage erhalten hat.

Was regelt die Vertraulichkeitsvereinbarung?

Bevor ein Käufer das Exposé erhält, sagt er Vertraulichkeit zu (Vertraulichkeitsvereinbarung, NDA). Darin verpflichtet er sich, die Informationen nur zur Prüfung eines Erwerbs zu nutzen, sie nicht an Dritte weiterzugeben (ausgenommen seine zur Verschwiegenheit verpflichteten Berater und seine finanzierende Bank) und Eigentümer, Mieter, Nachbarn oder Hausverwaltung nicht ohne Absprache mit diskret.immo anzusprechen. Eine Provisionspflicht begründet die Zusage nicht.

Was eine solche Vereinbarung leisten kann und wo ihre Grenzen liegen, erklärt der Ratgeber Vertraulichkeitsvereinbarung beim Immobilienverkauf.

Wie prüfen wir Käufer?

In zwei Schritten. Käufer registrieren sich kostenfrei und bestätigen ihre E-Mail-Adresse. Danach schaltet unser Team das Konto als „geprüft“ frei: Identität und Kontaktdaten sind bestätigt, und ein Suchprofil liegt vor. Erst geprüfte Käufer können ein Exposé anfragen. Die Identität bestätigt unser Team per Rückruf.

Den Kapital- oder Finanzierungsnachweis fragen wir im persönlichen Gespräch ab, etwa eine Bestätigung der Bank oder einen Nachweis über Eigenmittel. Das Exposé (Stufe B) erhalten Sie nach der telefonischen Bestätigung Ihrer Identität und Ihrer Vertraulichkeitszusage, die Adresse (Stufe C) erst nach einem Finanzierungs- oder Eigenkapitalnachweis. Unabhängig davon ist die IMMOBRA GmbH als Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, beide Parteien eines Kaufvertrags zu identifizieren (§ 2 Abs. 1 Nr. 14, § 11 Abs. 2 GwG).

Wie gehen wir mit Ihren Daten um?

  • Rechenzentrum in Deutschland: Website und Datenbank liegen in einem Rechenzentrum in Deutschland. Nutzen wir für die Suche künftig einen externen KI-Dienst, geht an ihn nur der Suchtext; Anbieter und Ort nennt die Datenschutzerklärung.
  • Verschlüsselte Verbindung: Alle Seiten werden über HTTPS übertragen.
  • Datensparsamkeit: Wir erheben nur, was für die jeweilige Stufe nötig ist. Finanzierungsnachweise fragen wir erst im persönlichen Gespräch ab.
  • Zweckbindung: Suchprofile dienen dem Abgleich mit Steckbriefen und Ihrer Benachrichtigung per E-Mail (ohne Adresse), nicht der Werbung Dritter.
  • Partnermakler: An einen Partnermakler geben wir Ihre Daten nur weiter, wenn Sie dazu gesondert und freiwillig eingewilligt haben.
  • Löschung: Ihr Konto und Ihre Suchprofile können Sie jederzeit löschen lassen. Inaktive Konten, Suchprofile und hochgeladene Dokumente löschen wir 24 Monate nach der letzten Aktivität, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, etwa nach dem Geldwäschegesetz.
  • Rechte nach DSGVO: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit nach Art. 15–21 DSGVO.

Alle Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Welche Grundsätze gelten für die KI?

Heute arbeitet die Suche in eigenen Worten nach festen Regeln auf unserem Server, ohne KI. Künftig unterstützt durch ein KI-Sprachmodell; KI-Ergebnisse sind immer gekennzeichnet und nur Vorschläge. Dafür gelten diese Grundsätze:

  1. KI unterstützt, Menschen entscheiden. Erkannte Suchkriterien und die Passung sind als solche gekennzeichnet und Vorschläge, die Sie selbst prüfen und ändern können. Steckbrieftexte gibt immer ein Mensch frei.
  2. Die KI gibt nichts frei. Freigaben von Exposé und Adresse erteilt nur unser Team, mit Zustimmung des Eigentümers bzw. auf Weisung seines Maklers.
  3. Keine sensiblen Unterlagen an die KI. Ausweis-, Bank- und Finanzierungsunterlagen werden nie von einem KI-Modell verarbeitet. An das Modell geht nur der Suchtext.
  4. Funktion ohne KI-Dienst. Die Suche arbeitet auch nach festen Regeln, ohne externes Modell.
  5. Offenheit. Setzen wir einen externen KI-Dienst ein, nennen wir Anbieter und Zweck in der Datenschutzerklärung.

Was wir nie tun

  • Adressen oder Fassadenfotos öffentlich zeigen
  • Steckbriefe für Suchmaschinen freigeben
  • Unterlagen ohne Zustimmung des Eigentümers bzw. Weisung seines Maklers herausgeben
  • Ihre Daten verkaufen oder an Dritte zu Werbezwecken weitergeben
  • Daten ohne Ihre gesonderte Einwilligung an Partnermakler weitergeben
  • Freigaben automatisch durch eine Software oder KI erteilen lassen
Kann jemand mein Haus anhand des Steckbriefs erkennen?

Wir formulieren Steckbriefe so, dass das möglichst nicht gelingt, und eine automatische Prüfung warnt vor erkennbaren Merkmalen. Ganz ausschließen lässt es sich bei sehr auffälligen Objekten nicht. Deshalb können Sie den Steckbrief auch nur für registrierte Käufer sichtbar machen.

Was passiert, wenn ein Käufer Unterlagen weitergibt?

Unterlagen übergibt unser Team einzeln und persönlich, deshalb ist bekannt, wer welche Unterlage erhalten hat; das Protokoll belegt zusätzlich die Abrufe von Exposé und Adresse. Die Vertraulichkeitszusage bildet die Grundlage für mögliche Ansprüche.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Website und Datenbank liegen in einem Rechenzentrum in Deutschland. Nutzen wir für die Suche künftig einen externen KI-Dienst, geht an ihn nur der Suchtext. Welche Dienstleister beteiligt sind und wo, steht in der Datenschutzerklärung.

Sieht die KI meine Ausweisdaten oder Kontoauszüge?

Nein. Ausweis-, Bank- und Finanzierungsunterlagen werden nie an ein KI-Modell übergeben.

Quellen

  • Bundesministerium der Justiz: Grundbuchordnung, § 12 (Einsicht nur bei berechtigtem Interesse), abgerufen 26.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html
  • Bundesministerium der Justiz: Geldwäschegesetz, § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 2, abgerufen 26.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__11.html
  • Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 15–21, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
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