Ein Mehrfamilienhaus lässt sich diskret verkaufen, indem es Kapitalanlegern nur als anonymer Steckbrief gezeigt wird – mit Region, Einheitenzahl, Flächen- und Preisrahmen, aber ohne Adresse. Das Exposé erhalten nur geprüfte Käufer nach Ihrer Freigabe. Mieter, Hausmeister und Nachbarn erfahren davon erst, wenn ein ernsthafter Käufer besichtigen möchte. Die Mietverträge laufen beim Verkauf unverändert weiter.
Warum ein Mehrfamilienhaus besser leise verkauft wird
Ein öffentliches Inserat mit Fotos der Fassade erkennen Mieter sofort. Die Folgen sind vorhersehbar: Nachfragen, Sorge um Mieterhöhung oder Eigenbedarf, im ungünstigen Fall Kündigungen guter Mieter. Leerstand während des Verkaufs drückt den Preis, denn Käufer rechnen mit den Ist-Mieten.
Hinzu kommt: Wer Mehrfamilienhäuser kauft, sucht meist gezielt – nach Lage, Rendite und Zustand. Diese Käufer erreichen Sie mit einem genauen Steckbrief und einem Suchprofil-Abgleich auch ohne Portal. Mehr zu den Vorteilen im Überblick: Immobilie diskret verkaufen.
Was ändert sich für die Mieter beim Verkauf?
Für die Mieter ändert sich rechtlich zunächst nichts. Der Käufer tritt mit der Eintragung im Grundbuch in alle bestehenden Mietverträge ein (§ 566 BGB, „Kauf bricht nicht Miete“). Miethöhe, Kaution und Kündigungsschutz bleiben bestehen.
Ein Vorkaufsrecht der Mieter entsteht beim Verkauf des ganzen Hauses in der Regel nicht. Es greift nach § 577 BGB, wenn an vermieteten Wohnungen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet wurde oder werden soll und eine einzelne Wohnung verkauft wird. Ist Ihr Haus bereits aufgeteilt oder soll es aufgeteilt werden, klären wir das vor dem ersten Steckbrief.
Keine Rechtsberatung. Die Hinweise zu §§ 566 und 577 BGB geben den allgemeinen Stand vom 26.10.2026 wieder. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Wann erfahren die Mieter vom Verkauf?
Bei einem diskreten Verkauf entscheiden Sie den Zeitpunkt. Üblich ist diese Reihenfolge:
| Phase | Wer weiß Bescheid | Mieter informiert? |
|---|---|---|
| Steckbrief (Stufe A) | Käufer sehen Eckdaten, keine Adresse | nein |
| Exposé (Stufe B) | wenige geprüfte Käufer mit Vertraulichkeitszusage | nein |
| Adresse (Stufe C) | ein bis wenige Käufer, Finanzierung im Gespräch geklärt | kurz vor der Besichtigung |
| Besichtigung | Käufer, ggf. Gutachter der Bank | ja, mit Ankündigung |
| Kaufvertrag | Notar, Käufer | Mitteilung über Eigentümerwechsel |
Die Außenbesichtigung ist oft ohne Ankündigung möglich. Für die Besichtigung einzelner Wohnungen braucht es die Zustimmung der Mieter und eine rechtzeitige Ankündigung. Viele Käufer besichtigen zunächst eine leer stehende Einheit, Keller, Dach und Technik.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses?
Käufer von Mehrfamilienhäusern prüfen genau. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Verkauf und stärken Ihre Verhandlungsposition. Diese Checkliste hilft:
Grundstück und Recht
– Grundbuchauszug (aktuell)
– Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
– Baulastenverzeichnis, ggf. Auskunft Altlastenkataster
– Teilungserklärung, falls das Haus aufgeteilt ist
Gebäude
– Energieausweis – beim Verkauf spätestens bei der Besichtigung vorzulegen (§ 80 Abs. 4 GModG, früher GEG); seine Pflichtangaben stehen bei diskret.immo im Steckbrief
– Baupläne, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung
– Liste der Modernisierungen mit Jahr und Kosten
– Wartungsnachweise (Heizung, ggf. Aufzug, Rauchwarnmelder)
– Gebäudeversicherung: Police und Schadensfälle
Vermietung
– Mieterliste mit Fläche, Kaltmiete, Nebenkosten, Mietbeginn, letzter Erhöhung
– Mietverträge (für Stufe C, nicht vorher)
– Letzte zwei Nebenkostenabrechnungen
– Offene Mietrückstände, laufende Rechtsstreitigkeiten
– Hausverwaltungsvertrag, Hausmeister- und Wartungsverträge
Personenbezogene Mieterdaten geben wir erst in Stufe C frei; diese Unterlagen übergibt unser Team persönlich. In Stufe B genügt eine anonymisierte Mieterliste ohne Namen. So bleibt die Vertraulichkeit Ihrer Mieter gewahrt.
Wer kauft diskret angebotene Mehrfamilienhäuser?
Die Käufer von Mehrfamilienhäusern sind meist Kapitalanleger mit klaren Kriterien.
| Käufertyp | Typisch gesucht | Worauf er achtet |
|---|---|---|
| Privatanleger und Familien | 4–15 Einheiten, solide Lage | Zustand, Mieterstruktur, Finanzierbarkeit |
| Family Offices und vermögende Privatpersonen | größere Häuser, gute Lagen | Werterhalt, Diskretion, langfristige Haltedauer |
| Bestandshalter und Wohnungsunternehmen | Pakete, mehrere Häuser | Verwaltbarkeit, Rendite, Entwicklungspotenzial |
| Projektentwickler | Häuser mit Leerstand oder Ausbaureserve | Baurecht, Dachgeschoss, Aufteilung |
Welche dieser Gruppen für Ihr Haus in Frage kommt, zeigt der stille Test: Ihr Steckbrief wird mit den gespeicherten Suchprofilen abgeglichen, bevor Sie sich festlegen. Wie Käufer die Objekte sehen, zeigt die Seite Mehrfamilienhäuser off-market, für größere Objekte auch Zinshäuser off-market.
Wie wird der Preis eines Mehrfamilienhauses eingeschätzt?
Für Mehrfamilienhäuser zählt vor allem der Ertrag. Käufer rechnen häufig mit dem Kaufpreisfaktor – Kaufpreis geteilt durch die Jahresnettokaltmiete – und mit der Mietrendite. Wie beides gerechnet wird, zeigen die Ratgeber Kaufpreisfaktor berechnen und Mietrendite berechnen. Gutachter nutzen das Ertragswertverfahren. Entscheidend sind die tatsächlich erzielten Mieten, das Mietsteigerungspotenzial, der Instandhaltungsstau und die Lage.
Welcher Faktor in Ihrer Region marktüblich ist, veröffentlichen die örtlichen Gutachterausschüsse in ihren Grundstücksmarktberichten. Für Berlin gibt es eine eigene Eigentümerseite mit Käuferzahl, Vorkaufsrecht und Zeitplan: Mehrfamilienhaus in Berlin verkaufen. Amtliche Werte mit Quelle haben wir für sechs Städte zusammengestellt: Faktoren in Berlin, Faktoren in Hamburg, Faktoren in München, Faktoren in Frankfurt, Faktoren in Leipzig und Faktoren in Potsdam. Eine eigene Spanne nennen wir erst nach Einsicht in Mieterliste und Zustand – in einer kostenlosen und unverbindlichen Einwertung.
Wann kann man ein Mehrfamilienhaus steuerfrei verkaufen?
Im Privatvermögen ist der Gewinn aus dem Verkauf eines Mehrfamilienhauses steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Verkaufen Sie früher, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Die Ausnahme für selbst genutzte Immobilien gilt beim Mehrfamilienhaus nur anteilig für die Wohnung, die Sie seit dem Kauf ausschließlich oder im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben – nicht für die vermieteten Einheiten. Abschreibungen, die Sie während der Vermietung abgesetzt haben, erhöhen bei einem steuerpflichtigen Verkauf den Gewinn.
Drei Fälle, in denen andere Regeln gelten:
| Fall | Folge |
|---|---|
| Das Haus gehört zum Betriebsvermögen oder einer GmbH | Der Veräußerungsgewinn ist unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. |
| Sie verkaufen innerhalb von fünf Jahren nach Kauf oder Bau mehr als drei Objekte | Die Finanzverwaltung kann einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen („Drei-Objekt-Grenze“); nach einer Aufteilung zählt jede Eigentumswohnung als eigenes Objekt. |
| Sie verkaufen statt des Hauses Anteile an der Gesellschaft, der es gehört | Bei einer GmbH gilt keine Zehnjahresfrist; der Gewinn ist nach § 17 oder § 20 EStG steuerpflichtig. Bei einer rein vermögensverwaltenden GbR oder KG wird der Anteilsverkauf wie ein anteiliger Verkauf des Hauses behandelt (§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG). Mehr dazu im Ratgeber Share Deal oder Asset Deal. |
Gerade bei der Frist lohnt sich Diskretion: Wer nur noch wenige Monate bis zum Ablauf der zehn Jahre hat, kann mit einem anonymen Steckbrief die Nachfrage testen, ohne sich zu binden. Maßgeblich ist grundsätzlich der Tag des notariellen Kaufvertrags. Vorsicht: Schon ein bindender Vorvertrag, ein bindendes Kaufangebot oder eine vergleichbare Verpflichtung vor Fristablauf kann steuerlich als Verkauf gelten. Den Zeitplan legen Sie deshalb vorab mit Ihrer Steuerberatung fest.
Keine Steuerberatung. Die Hinweise geben die allgemeine Rechtslage zu § 23 EStG und zum gewerblichen Grundstückshandel (BMF-Schreiben vom 26.03.2004) mit Stand 28.10.2026 wieder und ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Als Makler dürfen wir nicht steuerlich beraten. Lassen Sie Zeitplan und Steuerfolgen vor dem Verkauf von Ihrer Steuerberatung prüfen.
Was kostet der diskrete Verkauf eines Mehrfamilienhauses?
Die Regeln der §§ 656a–656d BGB zur Provisionsteilung gelten nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Beim Mehrfamilienhaus ist die Provision frei vereinbar. Ob und in welcher Höhe eine Käuferprovision anfällt, steht im Steckbrief. Bei diskret.immo gilt: Die Käuferprovision wird je Objekt vereinbart. Erstgespräch, Einwertung und stiller Test sind kostenlos und unverbindlich; eine Provision fällt nur bei erfolgreichem Verkauf an und wird vorab im Maklerauftrag vereinbart.
Kann ich mein Mehrfamilienhaus verkaufen, ohne dass die Mieter es merken?
Bis zur Besichtigung ja. Steckbrief und Exposé enthalten keine Adresse und keine Fassadenfotos. Spätestens wenn ein Käufer Wohnungen sehen möchte, werden die betroffenen Mieter informiert.
Muss ich den Mietern ein Vorkaufsrecht anbieten?
Beim Verkauf des ganzen, nicht aufgeteilten Hauses in der Regel nicht. Ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB kann entstehen, wenn vermietete Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden oder werden sollen. Das prüfen wir vorab.
Können Mieter wegen des Verkaufs gekündigt werden?
Der Verkauf allein ist kein Kündigungsgrund. Der Käufer übernimmt die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten. Für eine spätere Eigenbedarfskündigung gelten die üblichen gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen.
Welche Unterlagen bekommt ein Käufer – und wann?
Mieterliste, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Energieausweis, Grundbuchauszug, Pläne und Wartungsnachweise. Mieterdaten mit Namen gibt es erst in Stufe C; diese Unterlagen übergibt unser Team nach Ihrer Freigabe persönlich.
Wann ist der Verkauf eines Mehrfamilienhauses steuerfrei?
Im Privatvermögen, wenn zwischen dem Kaufvertrag beim Erwerb und dem Kaufvertrag beim Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Bei Erbschaft oder Schenkung zählt der Erwerb des Vorbesitzers. Eine bindende Vereinbarung vor Fristablauf kann bereits als Verkauf gelten. Gehört das Haus zum Betriebsvermögen, verkaufen Sie Anteile an einer GmbH oder innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte, gelten andere Regeln. Lassen Sie das vor dem Verkauf von Ihrer Steuerberatung prüfen.
Kann ich ein Mehrfamilienhaus im Paket mit anderen Häusern verkaufen?
Ja. Paketverkäufe sind bei Bestandshaltern gefragt. Jedes Haus erhält eigene Kennzahlen im Steckbrief, die Freigabe kann für das ganze Paket oder je Haus erfolgen.
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, § 566 (Kauf bricht nicht Miete) und § 577 (Vorkaufsrecht des Mieters), abgerufen 26.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz, § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte), abgerufen 28.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
- Bundesministerium der Finanzen: Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel, BMF-Schreiben vom 26.03.2004, IV A 6 – S 2240 – 46/04, BStBl. I 2004 S. 434
- Bundesministerium der Justiz: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), § 80 Abs. 4 (Energieausweis beim Verkauf), abgerufen 26.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html