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Ratgeber · Käufer

Off-Market-Immobilien finden: sechs Wege im Vergleich

Off-Market-Objekte finden Sie nicht über eine Suchmaske, sondern über Beziehungen und Vertrauen. Welche Wege es gibt, was sie kosten und wie Sie als Käufer ernst genommen werden.

Von René Lindelaub, IMMOBRA GmbH Stand 26. Oktober 2026 7 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze

Off-Market-Immobilien finden Sie über sechs Wege: Makler mit Suchkunden-Kartei, Plattformen mit Zugangsbeschränkung, Banken und Vermögensverwalter, Family Offices und Investorennetzwerke, Hausverwaltungen und Berater sowie die direkte Ansprache von Eigentümern. Entscheidend ist auf jedem Weg dasselbe: ein genaues Suchprofil, ein belegbarer Finanzierungsrahmen und schnelle, verbindliche Reaktionen.

Warum findet man Off-Market-Immobilien nicht auf Portalen?

Off-Market-Immobilien stehen per Definition nicht auf öffentlichen Portalen. Der Eigentümer hat sich gegen ein Inserat entschieden, meist aus Gründen der Diskretion. Er oder sein Makler sprechen deshalb gezielt Käufer an, die ihnen bekannt sind oder deren Suchprofil vorliegt.

Daraus folgt der wichtigste Grundsatz: Nicht Sie suchen das Objekt, sondern das Objekt sucht einen Käufer, den es schon kennt. Ihre Aufgabe ist es, an den richtigen Stellen bekannt zu sein – mit einem klaren Profil und nachweisbarer Kaufkraft.

Was Off-Market genau bedeutet und wie es sich von der Vorvermarktung unterscheidet, steht im Ratgeber Was sind Off-Market-Immobilien?.

Welche Wege zu Off-Market-Immobilien gibt es?

Es gibt sechs Wege, die sich in Aufwand, Reichweite und Art der Objekte unterscheiden. Die meisten erfolgreichen Käufer nutzen mehrere davon gleichzeitig.

Weg Typische Objekte Aufwand für Sie Stärke Schwäche
Makler mit Suchkunden-Kartei alle Objektarten, regional mittel Marktkenntnis vor Ort jeder Makler nur ein Ausschnitt
Plattformen mit Zugangsbeschränkung Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Villen gering viele Anbieter an einem Ort Qualität hängt von der Prüfung ab
Banken und Vermögensverwalter Objekte vermögender Kunden gering bis mittel Vertrauensverhältnis meist nur für eigene Kunden
Family Offices, Investorennetzwerke größere Anlageobjekte, Portfolios hoch große Volumina schwer zugänglich
Hausverwaltungen, Steuerberater, Notare Bestandsobjekte, Erbfälle mittel früh im Bild dürfen oft nichts weitergeben
Direktansprache von Eigentümern gezielt ausgewählte Häuser hoch kein Wettbewerb geringe Trefferquote, rechtliche Grenzen

Wie nutzen Sie Makler-Netzwerke richtig?

Makler sind der häufigste Weg zu Off-Market-Objekten. Viele bieten neue Aufträge zuerst ihren vorgemerkten Suchkunden an, bevor sie inserieren – oder ganz ohne Inserat.

So werden Sie für Makler ein bevorzugter Kontakt:

  • Konkret sein: „Mehrfamilienhaus in Leipzig-Süd, 8 bis 15 Einheiten, bis 2,5 Mio., Faktor bis 22“ statt „Anlageobjekte in Ostdeutschland“.
  • Kaufkraft belegen: Finanzierungsbestätigung oder Eigenkapitalnachweis bereithalten.
  • Schnell antworten: Auf einen Steckbrief innerhalb weniger Tage mit Ja, Nein oder einer konkreten Frage reagieren.
  • Verbindlich bleiben: Wer nach einer Zusage abspringt, wird beim nächsten Objekt nicht mehr gefragt.
  • Provision früh klären: Fragen Sie zu Beginn, ob und welche Käuferprovision anfällt – nicht erst, wenn das Exposé auf dem Tisch liegt.

Ein Nachteil: Jeder Makler kennt nur seinen Ausschnitt des Marktes. Wer bundesweit oder in mehreren Städten sucht, muss viele Kontakte pflegen.

Was leisten Off-Market-Plattformen?

Off-Market-Plattformen bündeln Objekte vieler Eigentümer und Makler an einem Ort und zeigen sie nur einem begrenzten, registrierten Käuferkreis. Sie lösen das Hauptproblem der Makler-Netzwerke: die Zersplitterung.

Achten Sie bei der Wahl einer Plattform auf:

  • Wer betreibt sie? Impressum, Sitz, Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung bei Maklertätigkeit.
  • Wie werden Objekte geprüft? Kommt jedes Objekt mit Auftrag des Eigentümers?
  • Wie wird Diskretion gesichert? Gestufte Freigabe, Vertraulichkeitsvereinbarung, Protokollierung.
  • Was kostet es? Gebühren, Provision, Abonnement.

So arbeitet diskret.immo: Sie beschreiben Ihre Suche in eigenen Worten, etwa „Wohn- und Geschäftshaus in Potsdam bis 3 Mio.“ Die Suche in eigenen Worten übersetzt die Eingabe nach festen Regeln in Kriterien, gleicht sie mit allen anonymen Steckbriefen ab und zeigt jeden mit einer Passung von 0 bis 100 und einer kurzen Begründung. Als Suchprofil gespeichert, erhalten Sie bei neuen passenden Steckbriefen eine E-Mail (ohne Adresse), und Ihre Nachfrage wird für Eigentümer sichtbar – nur als Anzahl und erst ab drei passenden Profilen. Das Exposé können Sie anfragen, sobald unser Team Ihr Konto als geprüft freigeschaltet hat; Exposé und Adresse werden in Stufen und nur mit Zustimmung des Eigentümers freigegeben. Mehr unter Off-Market-Immobilien kaufen.

Für Käufer ist die Nutzung von diskret.immo kostenlos: Käuferkonto, Steckbriefe und Suchprofil kosten nichts. Die Käuferprovision steht in jedem Steckbrief.

Wie helfen Banken, Family Offices und Berater?

Banken, Vermögensverwalter und Family Offices erfahren oft früh, dass ein Kunde verkaufen will – etwa bei der Nachfolgeplanung oder Umschichtung von Vermögen. Sie vermitteln dann bevorzugt an Käufer, die sie selbst kennen.

  • Banken: Private-Banking-Abteilungen bringen gelegentlich Kunden zusammen. Voraussetzung ist meist eine bestehende Kundenbeziehung.
  • Family Offices: Sie kaufen und verkaufen selbst und tauschen Objekte untereinander aus. Der Zugang läuft über persönliche Empfehlungen und Investorenrunden.
  • Steuerberater, Notare, Hausverwaltungen: Sie kennen Verkaufsabsichten früh, sind aber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können Ihr Interesse an ihren Mandanten weitergeben, nicht umgekehrt.

Ist die Direktansprache von Eigentümern erlaubt?

Ja, mit Grenzen. Wer Eigentümer direkt anspricht, braucht zuerst einen Weg zu ihnen – und den eröffnet das Grundbuch nicht ohne Weiteres: Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Ein bloßes Kaufinteresse reicht dafür in der Regel nicht.

Übliche Wege sind deshalb:

  • Brief an die Hausanschrift oder über die Hausverwaltung („an den Eigentümer“)
  • Persönliche Empfehlung aus dem eigenen Netzwerk
  • Lokale Präsenz: Wer in einem Viertel bekannt ist, hört von Verkaufsabsichten

Für Werbung per E-Mail brauchen Investoren, Unternehmen und Makler die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers, für Anrufe bei Privatpersonen ebenso; bei Unternehmen genügt für Anrufe eine mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 UWG). Auch eine Kaufanfrage gilt als Werbung. Private Käufer sind zwar nicht an das Wettbewerbsrecht gebunden, unerwünschte E-Mails oder Anrufe können aber auch für sie Unterlassungsansprüche nach §§ 823, 1004 BGB auslösen. Wer Eigentümer mit Namen anschreibt, muss zudem die DSGVO beachten, etwa die Information über die Herkunft der Adresse (Art. 14 DSGVO). Die Trefferquote ist bei der Direktansprache gering, der Aufwand hoch. Sie lohnt sich vor allem, wenn Sie ein ganz bestimmtes Haus oder eine Straße im Blick haben.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Anschreiben an Eigentümer und Werbemaßnahmen vorher prüfen.

Wie formulieren Sie ein Suchprofil, das ernst genommen wird?

Ein gutes Suchprofil ist so genau, dass ein Anbieter in Sekunden entscheiden kann, ob sein Objekt passt. Vage Profile landen am Ende der Liste, weil sie Rückfragen kosten.

Angabe Zu vage Gut
Region „Ostdeutschland“ „Leipzig, Stadtgebiet und direkter Speckgürtel“
Objektart „Anlageimmobilie“ „Mehrfamilienhaus, ohne oder mit wenig Gewerbe“
Größe „mittelgroß“ „8 bis 20 Einheiten, 600 bis 1.500 m² Wohnfläche“
Preis „je nach Objekt“ „bis 3 Mio. €, Finanzierungsbestätigung liegt vor“
Rendite „gute Rendite“ „Bruttorendite ab 4,5 %, also Faktor bis 22“
Zustand „egal“ „Bestand mit Sanierungsbedarf möglich, kein Denkmal“
Zeit „irgendwann“ „Kauf in den nächsten 6 Monaten“

Auf diskret.immo schreiben Sie das Profil als einen Satz in die Suche in eigenen Worten. Sie zeigt die erkannten Kriterien als Bausteine, die Sie nachschärfen können, bevor Sie speichern. Mehrere Strategien – etwa Zinshaus in Berlin und Gewerbe im Raum Frankfurt – legen Sie besser als getrennte Profile an.

Wie erkennen Sie unseriöse Off-Market-Angebote?

Unter dem Etikett „Off-Market“ kursieren auch Angebote, die keine sind: Exposés, die ohne Auftrag des Eigentümers weitergereicht werden, Objekte, die längst verkauft sind, oder Preise, die nicht zu den Mieten passen. Warnzeichen sind:

  • Der Anbieter kann nicht sagen, in wessen Auftrag er handelt.
  • Sie erhalten Adresse und Fotos ohne jede Vertraulichkeitsvereinbarung.
  • Dasselbe Objekt wird Ihnen von mehreren Seiten angeboten.
  • Es gibt Kennzahlen, aber keine Unterlagen.
  • Sie sollen vor Einsicht in die Unterlagen eine Provision oder Reservierungsgebühr zahlen.
  • Es wird Zeitdruck aufgebaut („heute noch zusagen“).

Wird Ihnen dasselbe Objekt von zwei Maklern angeboten, kann am Ende Streit um die Provision entstehen. Klären Sie früh, wer Sie zuerst auf das Objekt hingewiesen hat.

Checkliste: So bereiten Sie sich als Off-Market-Käufer vor

Mit dieser Liste sind Sie bereit, wenn das passende Objekt auftaucht:

  1. Suchprofil schriftlich festlegen: Region, Objektart, Preisrahmen, Mindest- und Höchstgröße, Zielrendite oder Kaufpreisfaktor, Ausschlusskriterien.
  2. Finanzierung klären: Finanzierungsbestätigung der Bank oder Eigenkapitalnachweis einholen (Finanzierungsnachweis).
  3. Kaufende Person festlegen: Privat, GmbH oder andere Gesellschaft – mit Steuerberatung entscheiden, bevor Sie anbieten.
  4. Unterlagen zur Identifizierung bereithalten: Ausweis, bei Gesellschaften Handelsregisterauszug und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (Geldwäschegesetz).
  5. Prüfteam bereithalten: Steuerberatung, Rechtsberatung, Bausachverständige für die Due Diligence.
  6. Vertraulichkeitsvereinbarung vorab lesen: Wissen, was Sie unterschreiben (NDA).
  7. Reaktionszeit festlegen: Auf Steckbriefe binnen weniger Tage antworten, auf Exposés binnen ein bis zwei Wochen mit einer klaren Aussage.
  8. Kanäle bündeln: Zwei bis drei regionale Makler, eine Plattform, Ihr Netzwerk – und jeden Kontakt pflegen.
  9. Absichtserklärung vorbereiten: Eine Vorlage für eine LOI beschleunigt die Verhandlung.
Wie komme ich als Privatperson an Off-Market-Immobilien?

Über dieselben Wege wie Profis: Makler mit Suchkunden-Kartei, Plattformen mit Zugangsbeschränkung und das eigene Netzwerk. Wichtig sind ein genaues Suchprofil und ein Finanzierungsnachweis – damit werden Sie als ernsthafter Käufer wahrgenommen.

Muss ich für Off-Market-Objekte mehr Provision zahlen?

Nicht zwingend. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Grundstücken ist die Provision frei vereinbar. Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gilt: Arbeitet der Makler für beide Seiten, zahlen beide gleich viel (§ 656c BGB); arbeitet er nur für den Verkäufer, darf der Käufer höchstens die Hälfte übernehmen, und erst nachdem der Verkäufer gezahlt hat (§ 656d BGB). Die Höhe steht bei diskret.immo im Steckbrief.

Wie lange dauert es, bis ich ein passendes Off-Market-Objekt finde?

Das hängt davon ab, wie eng Ihr Profil ist und wie gefragt die Region. Allgemeingültige Zahlen gibt es nicht. Je genauer Ihr Profil und je mehr passende Kanäle Sie nutzen, desto früher erfahren Sie von Objekten.

Darf ich Eigentümer per E-Mail anschreiben?

Wer geschäftlich handelt – Investoren, Unternehmen, Makler –, nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, denn auch eine Kaufanfrage gilt als Werbung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Private Käufer fallen nicht unter das UWG, riskieren bei unerwünschten E-Mails aber Unterlassungsansprüche nach §§ 823, 1004 BGB. Ein Brief ist zulässig, solange der Empfänger nicht erkennbar widersprochen hat, etwa durch einen Aufkleber „Keine Werbung“ oder eine frühere Absage.

Kann ich das Grundbuch einsehen, um Eigentümer zu finden?

In der Regel nicht. Die Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus (§ 12 GBO); ein reines Kaufinteresse genügt meist nicht.

Quellen

  • Bundesministerium der Justiz: Grundbuchordnung, § 12, abgerufen 26.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__12.html
  • Bundesministerium der Justiz: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7, abgerufen 26.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
  • Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 656c, 656d, 823, 1004, abgerufen 26.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__656c.html
  • Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 14, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
  • Bundesministerium der Justiz: Gewerbeordnung, § 34c, abgerufen 26.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html

René LindelaubGeschäftsführer der IMMOBRA GmbH, Immobilienmakler seit 2008. Fachlich geprüft von IMMOBRA; keine Rechts- oder Steuerberatung.

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